Informationen für Ausländer auf der Seite des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin

Herzlich willkommen auf der Seite des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin. Sie finden hier Informationen zu den Aufgaben und Führungskräften des Amtes und der Lubliner Wojewodschaft sowie auch die Kontaktdaten zu den Mitarbeitern unseres Amtes.

 

 

Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin  

     Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin als Einheit der territorialen Aufteilung garantiert die Ausführung der Aufgaben des Lubliner Wojewoden. Der Hauptsitz des Wojewodschaftsamtes befindet sich in Lublin und seine Vertretungen in Biała Podlaska, Chełm und Zamość.
     Der Wojewode ist das Aufsichtsorgan für die Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, so prüfen die Mitarbeiter des Lubliner Wojewodschaftsamtes die Rechtmäßigkeit der von den Selbstverwaltungen gefassten Beschlüsse. Die Beschlüsse werden in dem vom Amt herausgegebenen Gesetzblatt des Lubliner Wojewodschaftsamtes veröffentlicht.
     Die Mitarbeiter des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin prüfen die Beachtung der Vorschriften durch die Gemeindeämter, Kreisämter und Selbstverwaltungsstellen sowie durch die Unternehmer, die die öffentlichen Mittel verwenden.
     Von allen Sachen, die man im Amt erledigen kann, ist die Ausstellung von Reisepässen am populärsten. Darüber hinaus beschäftigen sich die Mitarbeiter des Amtes auch mit den Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsregistrierung von den Ausländern sowie den Sicherheitsfragen und der Verwaltung in Krisensituationen.

 

Aufgaben des Lubliner Wojewoden  

     Der Wojewode ist der Vertreter des Ministerrates in der Wojewodschaft. Er übt Kontrolle über die Tätigkeit der Einheiten der Regierungsverwaltung aus, z.B. Polizei, Feuerwehr oder Veterinäraufsichtsamt in Lublin.
     Als Vorgesetzter der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung führt der Wojewode die Aufsicht über die von den Selbstverwaltungen gefassten Beschlüsse.
     Der Wojewode ist das oberste Organ der Regierungsadministration in der Wojewodschaft. Er trifft u.a. die Verwaltungsentscheidungen im Bereich des Baurechts.
     Der Wojewode repräsentiert den Staatsschatz in Bezug auf das ihm zur Ausführung seiner Aufgaben anvertraute Eigentum.
     Darüber hinaus besitzt der Wojewode die Befugnisse zur Verleihung der Staatsauszeichnungen im Namen des Präsidenten der Republik Polen.
     Das Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin ist ein Hilfsapparat des Wojewoden, der die Ausführung seiner Aufgaben unterstützt.

 

 

Aufgaben des Amtes in Bezug auf Ausländer  

     Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin bearbeitet viele Sachen zur Legalisierung des Aufenthalts der Ausländer, die sich auf dem Gebiet der Republik Polen aufhalten. Diese Sachen gehören zu den Aufgaben der Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten.

     Was können die Ausländer im Lubliner Wojewodschaftsamt erledigen:

  • Niederlassungserlaubnis für Ausländer mit polnischer Staatsangehörigkeit,
  • befristete Aufenthaltserlaubnis,
  • Niederlassungserlaubnis,
  • Erlaubnis für den längerfristigen Aufenthalt für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Verlängerung von Schengen-Visum oder polnischem Visum,
  • Austausch der Aufenthaltskarte,
  • Registrierung des Aufenthalts für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Registrierung des Aufenthalts für die Familienangehörigen vom Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich mit ihm in der Polnischen Republik aufhalten (Aufenthalt länger als 3 Monate lang),
  • Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt in der Polnischen Republik vom Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines seiner Familienangehörigen, der auch Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  • Ausgabe der Aufenthaltskarte für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines seiner Familienangehörigen, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist (Aufenthalt länger als 3 Monate lang),
  • Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt in der Polnischen Republik von einem Familienangehörigen eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist.

     Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten führt auch das Register der Einladungen für Ausländer.
     Neben den Angelegenheiten zur Legalisierung des Aufenthalts beschäftigt sich das Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin mit der Ausstellung der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer. Diese Sachen werden von der Abteilung für die Sozialpolitik bearbeitet.

 

Information on the Lubelskie Province  

     Die Wojewodschaft Lublin von der Gesamtfläche 25 122 km² ist die drittgrößte Wojewodschaft in Polen. Sie liegt im mittelöstlichen Teil Polens und ist zugleich die östliche Grenze der Europäischen Union. Sie grenzt an der Ukraine und Weißrussland und wird von den Wojewodschaften Masowien, Podlachien, dem Karpatenvorland dem Heiligkreuz umschlossen. Die Hauptstadt der Wojewodschaft und Sitz ihrer Verwaltung ist Lublin.
     Das Gebiet der Wojewodschaft Lublin wird in 4 kreisfreie Städte, 20 Landkreise und 213 Gemeinde unterteilt.
     Auf dem Gebiet der Lubliner Wojewodschaft gibt es folgende Grenzübergänge: sechs Straßenübergänge, vier Übergänge für den Schienenverkehr und einen internationalen Grenzübergang im Flughafen, der im Namen des Wojewoden vom Lubliner Vorstand zur Bedienung der Grenzübergänge in Chełm verwaltet wird.

     Grenzübergang am Flughafen:

  • in Świdnik.

     An der Grenze zu Weißrussland:

  • Straßenübergänge in Kukuryki, Terespol und Sławatycze,
  • für den Schienenverkehr in Terespol.

     An der Grenze zur Ukraine:

  • Straßenübergänge in Dorohusk, Hrebenne, Zosin,
  • für den Schienenverkehr in Dorohusk, Hrubieszów, Hrebenne.

      In der Lubliner Region bestehen vorteilhafte Bedingungen für die landwirtschaftliche Produktion. Hier treten die Böden von sehr guter Qualität, wie Schwarzerde, Lösböden, Braunerde und Kreidemergelerde auf. Die Lubliner Wojewodschaft ist ein wichtiger Produzent von Getreiden, insbesondere solche wie Weizen, Hafer und Gerste sowie Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Hopfen, Tabak und Hanf. Diese Region ist auch ein wichtiger Produzent von Milch, Honig und Kräutern sowie von weichem Obst, insbesondere Himbeeren. Gut entwickelt ist auch die Haltung von Schweinen, Kühen und Pferden (berühmte Pferdezucht in Janów Podlaski).
     Hauptindustriezentren sind: Lublin, Świdnik, Puławy, Chełm, Krasnystaw, Zamość, Biłgoraj, Biała Podlaska und Kraśnik. Zu den am besten entwickelten Industriezweigen in der Region gehören:

  • Lebensmittelindustrie,
  • chemische Industrie,
  • Produktion von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten,
  • Steinkohlenbergbau.

     In der Lubliner Wojewodschaft befinden sich viele Schulen und Bildungszentren aller Stufen. Lublin ist Sitz von fünf staatlichen Universitäten: Maria-Curie-Skłodowska-Universität, Katholische Universität Lublin namens Jan Paweł II., Technische Universität Lublin, Medizinische Universität Lublin und Naturkundliche Universität Lublin. Außerdem befinden sich in Lublin viele Privatschulen.
     Die Lubliner Wojewodschaft als das Gebiet der Koexistenz und der Durchdringung von verschiedenen Kulturen und Religionen sowie Schauplatz von verschiedenen historischen Ereignissen hat einen wichtigen Platz in der polnischen und europäischen Kultur.
     In der Lubliner Region befinden sich viele historische Bauten: Burgen, Schlösser, Landgüter und Tempel. Besonders bekannt sind u.a. Dreifaltigkeits-Schlosskapelle und Kloster der Dominikaner in Lublin, Residenz der Familie Zamojscy in Kozłówka oder die Altstadt in Zamość, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehört. Großer Beliebtheit unter den Touristen erfreuen sich u.a. solche Kleinstädte wie Kazimierz Dolny an der Weichsel - Ort von regionalen Folklorfestspielen, Puławy - der ehemalige Sitz der Familie Czartoryscy, Nałęczów - ein bekannter Kurort und sehr vielfältige Region Roztocze.

 

Kontakt  

Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin
ul. Spokojna 4
20-914 Lublin
Tel. 81-74-24-308
Fax: 81-74-24-309
E-Mail: poczta [at] lublin.uw.gov.pl

Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten
Sekretariat
Tel: 81-74-24-426, Fax: 81-74-24-432
E-Mail: wsoc [at] lublin.uw.gov.pl
Zimmer: 258

Abteilung für Ausländer:
Tel. 81-74-24-554

Abteilung für die Sozialpolitik (Ausgabe der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer)
Tel. 81-74-24-781
Zimmer: 45

Alle Angelegenheiten werden im Amt in polnischer Sprache bearbeitet. Wir bieten aber den Ausländern die Hilfe an, indem wir die Informationen in Fremdsprachen zur Verfügung stellen:
- Auf Englisch: Tel. 81-74-24-559,
- Auf Russisch: Tel. 81-74-24-549.

 
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